Unse­re am häu­figs­ten gestell­ten Fra­gen

Hier haben wir die am häu­figs­ten gestell­ten Fra­gen rund um unse­re Pra­xen für Sie zusam­men­ge­stellt. Falls Ihre Fra­ge nicht dabei ist, ste­hen wir Ihnen jeder­zeit ger­ne zur Ver­fü­gung.

Der Erst­ter­min dient der phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Dia­gnos­tik und Befun­dung. Durch Befra­gung, Beschau, Tas­ten, Mes­sun­gen und der Durch­füh­rung bestimm­ter Tests wird ver­sucht ihr gesund­heit­li­ches Pro­blem best­mög­lich zu erfas­sen. Wir ver­su­chen Ursa­chen und Fol­gen und die Zusam­men­hän­ge des Pro­blems zu ver­ste­hen. Anhand der Ergeb­nis­se erklä­ren wir Ihnen, wor­in mög­li­che Ursa­chen der Beschwer­den bestehen und ent­wi­ckeln mit Ihnen einen Behand­lungs­plan, um ein best­mög­li­ches Ergeb­nis zu errei­chen.
Soll­ten wir sie noch nicht im Ori­gi­nal vor­lie­gen haben, brin­gen Sie bit­te die ärzt­li­che Ver­ord­nung und Ihre Kran­ken­ver­si­cher­ten­kar­te mit. Soll­ten Sie von der Zuzah­lung befreit sein, brin­gen Sie auch bit­te den Nach­weis dar­über mit. Zudem den­ken Sie bit­te an ihren Medi­ka­ti­ons­plan, Befun­de bild­ge­ben­der Ver­fah­ren, evtl. auch Arzt­brie­fe oder Nach­be­hand­lungs­plä­ne. Bit­te brin­gen Sie ein gro­ßes Hand­tuch mit. Wir emp­feh­len Ihnen sport­li­che oder zumin­dest beque­me Klei­dung zu tra­gen, die Ihnen eine aus­rei­chen­de Bewe­gungs­frei­heit erlaubt.

Ter­mi­ne kön­nen Sie Online: Link, tele­fo­nisch oder per E‑Mail bei den jewei­li­gen Pra­xen ver­ein­ba­ren oder anfra­gen.

Für gesetz­lich Ver­si­cher­te gilt, dass die Ver­ord­nung im Regel­fall bin­nen 28 Tage nach Aus­stel­lung begon­nen wer­den muss. Ist auf der Verordnung„dringlicher Behand­lungs­be­darf” ange­kreuzt, liegt der spä­tes­te Beginn bei 14 Tagen nach Aus­stel­lung. Besitzt die Ver­ord­nung einen schrä­gen rot/orangen Strei­fen mit „Ent­lass­ma­nage­ment“, liegt der Beginn bei spä­tes­tens 7 Tagen nach Aus­stel­lungs­da­tum.
Wir ver­su­chen best­mög­lich Ihren Ter­min­wün­schen nach­zu­kom­men. Soll­ten Sie einen Ter­min nicht wahr­neh­men kön­nen, bit­ten wir Sie den Ter­min bis spä­tes­tens 24 h im Vor­aus abzu­sa­gen. Nur so sind wir in der Lage, den Ter­min neu ver­ge­ben zu kön­nen. Erfolgt die Absa­ge spä­ter, behal­ten wir es uns vor den Ter­min gege­be­nen­falls leis­tungs­ent­spre­chend in Rech­nung zu stel­len. Soll­ten Sie uns tele­fo­nisch nicht errei­chen kön­nen, nut­zen Sie bit­te in jedem Fall den Anruf­be­ant­wor­ter oder sen­den Sie uns eine E‑Mail oder nut­zen die Mög­lich­keit uns Ihre Absa­ge Online mit­zu­tei­len.
Sind Sie gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert, haben das 18. Lebens­jahr voll­endet und haben kei­ne Zuzah­lungs­be­frei­ung, sind wir nach § 43c SGB V ver­pflich­tet, eine Zuzah­lung von Ihnen ein­zu­zie­hen. Die­se setzt sich aus einem 10 € Sockel­be­trag + 10% des erbrach­ten Ver­ord­nungs­wer­tes zusam­men. Die Zuzah­lung ist beim Erst­ter­min zu ent­rich­ten und bequem per Kar­te zahl­bar. Pri­vat- und Bei­hil­fe­pa­ti­en­ten bekom­men von uns vor dem Beginn der The­ra­pie eine Hono­rar­ver­ein­ba­rung. Die Kos­ten­über­nah­me durch ihre Ver­si­che­rung rich­tet sich nach ihrem indi­vi­du­el­len Ver­si­che­rungs­plan. Dabei ist es mög­lich, dass die Kos­ten nicht voll­stän­dig über­nom­men wer­den.
Die Behand­lungs­dau­er kann in der Phy­sio­the­ra­pie je nach Heil­mit­tel sehr unter­schied­lich sein. Daher kann sie von etwa 10 min bis 60 min dau­ern.
Die Behand­lungs­dau­er für die gesetz­lich ver­si­cher­ten Pati­en­ten lei­ten sich aus den Vor­ga­ben der Bun­des­rah­men­ver­trä­ge und der jewei­li­gen Ver­gü­tung der ein­zel­nen Leis­tung ab. Somit gilt eine Regel­ver­sor­gung. Wenn Sie über die Regel­ver­sor­gung hin­aus behan­delt wer­den möch­ten, bei­spiels­wei­se län­ge­re The­ra­pie­ein­hei­ten benö­ti­gen oder ande­re Leis­tun­gen in Anspruch neh­men möch­ten, las­sen Sie es uns ger­ne wis­sen.
Zur Behand­lungs­zeit gehö­ren nach Anla­ge 1a des §125 Abs.1 SGB das Betre­ten und Ver­las­sen des Behand­lungs­rau­mes, ggf. An- und Aus­zie­hen, Abfra­gen der aktu­el­len Beschwer­de­si­tua­ti­on, die phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Inter­ven­ti­on in Form von Auf­klä­rung und Bera­tung, phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Tech­ni­ken und akti­ve Inter­ven­tio­nen sowie die Doku­men­ta­ti­on der Behand­lung und, wenn gefor­dert, das Schrei­ben eines Arzt­be­rich­tes.
Wir bit­ten Sie recht­zei­tig vor den Ter­mi­nen zu erschei­nen. Damit haben Sie genü­gend Zeit sich anzu­mel­den, even­tu­el­le Ter­min­än­de­run­gen vor­zu­neh­men oder sich ggf. auf ihre The­ra­pie vor­zu­be­rei­ten. Beim Erst­ter­min sind even­tu­ell im Vor­feld noch Doku­men­te zu unter­zeich­nen, wie etwa ein Behand­lungs­ver­trag oder die Hono­rar­ver­ein­ba­rung. Erfah­rungs­ge­mäß genügt es 10–15 min vor dem Ter­min zu erschei­nen. Möch­ten Sie sich hier Zeit und Auf­wand etwas spa­ren und in aller Ruhe den Behand­lungs­ver­trag lesen und unter­schrei­ben, nut­zen Sie ein­fach unser Online For­mu­lar.