Unsere am häufigsten gestellten Fragen
Hier haben wir die am häufigsten gestellten Fragen rund um unsere Praxen für Sie zusammengestellt. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Was erwartet mich im Ersttermin?
Der Ersttermin dient der physiotherapeutischen Diagnostik und Befundung. Durch Befragung, Beschau, Tasten, Messungen und der Durchführung bestimmter Tests wird versucht ihr gesundheitliches Problem bestmöglich zu erfassen. Wir versuchen Ursachen und Folgen und die Zusammenhänge des Problems zu verstehen.
Anhand der Ergebnisse erklären wir Ihnen, worin mögliche Ursachen der Beschwerden bestehen und entwickeln mit Ihnen einen Behandlungsplan, um ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen.
Was bringe ich zum Ersttermin mit?
Sollten wir sie noch nicht im Original vorliegen haben, bringen Sie bitte die ärztliche Verordnung und Ihre Krankenversichertenkarte mit. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie auch bitte
den Nachweis darüber mit.
Zudem denken Sie bitte an ihren Medikationsplan, Befunde bildgebender Verfahren, evtl. auch Arztbriefe oder Nachbehandlungspläne.
Bitte bringen Sie ein großes Handtuch mit. Wir empfehlen Ihnen sportliche oder zumindest bequeme Kleidung zu tragen, die Ihnen eine ausreichende Bewegungsfreiheit erlaubt.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine können Sie Online: Link, telefonisch oder per E‑Mail bei den jeweiligen Praxen vereinbaren oder anfragen.
Wie lange ist meine ärztliche Verordnung gültig?
Für gesetzlich Versicherte gilt, dass die Verordnung im Regelfall binnen 28 Tage nach Ausstellung begonnen werden muss.
Ist auf der Verordnung„dringlicher Behandlungsbedarf” angekreuzt, liegt der späteste Beginn bei 14 Tagen nach Ausstellung.
Besitzt die Verordnung einen schrägen rot/orangen Streifen mit „Entlassmanagement“, liegt der Beginn bei spätestens 7 Tagen nach Ausstellungsdatum.
Terminabsage
Wir versuchen bestmöglich Ihren Terminwünschen nachzukommen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie den Termin bis spätestens 24 h im Voraus abzusagen. Nur so sind wir in der Lage, den Termin neu vergeben zu können. Erfolgt die Absage später, behalten wir es uns vor den Termin gegebenenfalls leistungsentsprechend in Rechnung zu stellen. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, nutzen Sie bitte in jedem Fall den Anrufbeantworter oder senden Sie uns eine E‑Mail oder nutzen die Möglichkeit uns Ihre Absage Online mitzuteilen.
Welche Kosten entstehen durch die physiotherapeutische Behandlung?
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, haben das 18. Lebensjahr vollendet und haben keine Zuzahlungsbefreiung, sind wir nach § 43c SGB V verpflichtet, eine Zuzahlung von Ihnen einzuziehen. Diese setzt sich aus einem 10 € Sockelbetrag + 10% des erbrachten Verordnungswertes zusammen. Die Zuzahlung ist beim Ersttermin zu entrichten und bequem per Karte zahlbar.
Privat- und Beihilfepatienten bekommen von uns vor dem Beginn der Therapie eine Honorarvereinbarung. Die Kostenübernahme durch ihre Versicherung richtet sich nach ihrem individuellen Versicherungsplan. Dabei ist es möglich, dass die Kosten nicht vollständig übernommen
werden.
Wie lange dauert eine physiotherapeutische Behandlung?
Die Behandlungsdauer kann in der Physiotherapie je nach Heilmittel sehr unterschiedlich sein. Daher
kann sie von etwa 10 min bis 60 min dauern.
Wonach richtet sich die Behandlungsdauer?
Die Behandlungsdauer für die gesetzlich versicherten Patienten leiten sich aus den Vorgaben der Bundesrahmenverträge und der jeweiligen Vergütung der einzelnen Leistung ab.
Somit gilt eine Regelversorgung.
Wenn Sie über die Regelversorgung hinaus behandelt werden möchten, beispielsweise längere Therapieeinheiten benötigen oder andere Leistungen in Anspruch nehmen möchten,
lassen Sie es uns gerne wissen.
Was gehört alles zur physiotherapeutischen Behandlungszeit?
Zur Behandlungszeit gehören nach Anlage 1a des §125 Abs.1 SGB das Betreten und Verlassen des Behandlungsraumes, ggf. An- und Ausziehen, Abfragen der aktuellen Beschwerdesituation, die physiotherapeutische Intervention in Form von Aufklärung und Beratung, physiotherapeutische Techniken und aktive Interventionen sowie die Dokumentation der Behandlung und, wenn gefordert,
das Schreiben eines Arztberichtes.
Pünktlichkeit
Wir bitten Sie rechtzeitig vor den Terminen zu erscheinen. Damit haben Sie genügend Zeit sich anzumelden, eventuelle Terminänderungen vorzunehmen oder sich ggf. auf ihre Therapie vorzubereiten. Beim Ersttermin sind eventuell im Vorfeld noch Dokumente zu unterzeichnen, wie etwa ein Behandlungsvertrag oder die Honorarvereinbarung. Erfahrungsgemäß genügt es 10–15 min vor dem Termin zu erscheinen.
Möchten Sie sich hier Zeit und Aufwand etwas sparen und in aller Ruhe den Behandlungsvertrag lesen und unterschreiben, nutzen Sie einfach unser Online Formular.